Ein Wort zu Apostillen und Beglaubigungen

Sie erhalten von uns, sofern gewünscht, die Übersetzung Ihrer Urkunden und Dokumente mit dem Bestätigungsstempel der allgemein beeidigten ÜbersetzerInnen, die damit eine originalgetreue Übersetzung bestätigen. Dieser Stempel ist im Rechtsverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausreichend, denn alle beeidigten ÜbersetzerInnen haben vor dem zuständigen Gericht – in Niedersachsen ist dies das Landgericht Hannover – einen Eid geleistet und ihre Unterschriftsprobe hinterlegt. 

Wenn Sie also die Übersetzung Ihrer Urkunden bei einer deutschen Behörde vorlegen möchten, so muss die Übersetzung diesen Bestätigungsstempel haben. Übrigens gibt es keinen Unterschied zwischen vereidigt, beeidigt oder ermächtigt; dies sind lediglich regionale sprachliche Unterscheidungen, je nach Bundesland, in dem die ÜbersetzerInnen ihren Eid geleistet haben.

Müssen Sie die Übersetzung jedoch im Ausland vorlegen, gelten je nach Land sehr unterschiedliche Regeln. Oftmals wird zusätzlich eine Apostille, auch Haager Apostille genannt, verlangt. Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr und beglaubigt die Echtheit der Urkunde, des Stempels und/oder die Unterschrift. Ob eine Apostille notwendig ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, wo Sie die Übersetzung vorlegen müssen, ggf. bei der Botschaft Ihres Herkunftsstaates. So können Sie unnötige Kosten und Aufwand vermeiden. Eine Apostille wird entweder von einem Gericht oder der Polizeidirektion erteilt. Gerichte erteilen eine Apostille bei notariell beglaubigten Urkunden, die Polizeidirektion erteilt Apostillen für Urkunden, die von Behörden ausgestellt wurden. Bitte erfragen Sie die Kosten der Apostille selbstständig bei der jeweiligen Behörde. Falls die Stelle, für die Sie die Übersetzung brauchen, zusätzlich eine Apostille verlangt, so beschaffen Sie diese am besten vor Auftragserteilung an uns, denn die Apostille muss dann ebenfalls übersetzt werden.

Beispiel: Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und hat eine entsprechende Urkunde erhalten, die Sie in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vorlegen müssen. In diesem Fall ist oft eine Apostille erforderlich, die Sie vor Übersetzung einholen müssen.

Bitte beachten Sie: unsere „Beglaubigung“ [gemeint ist der Bestätigungsstempel der ÜbersetzerInnen] bestätigt die originalgetreue Übersetzung Ihrer Dokumente, eine Apostille jedoch bestätigt die Echtheit Ihrer Dokumente im internationalen Urkundenverkehr.